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Kategorie Sozialversicherungsrecht

Sonntag, 16. Mai 2010

SVA und Ärztekammer: vertragsloser Zustand droht

Bei den Tarifverhandlungen über Ärzte-Honorare konnte im Herbst 2009 zwischen der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) und der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) keine Einigung erzielt werden. Die ÖAK hat die aktuellen Verträge mit der SVA gekündigt. Mit 1. Juni 2010 tritt deshalb wahrscheinlich ein so genannter vertragsloser Zustand ein. Was bedeutet dies nun für die Versicherten?

In erster Linie einmal, dass sie ab Anfang Juni Rechnungen beim Arzt selbst bezahlen und dann bei der SVA einreichen müssen. Was die Höhe der Rückerstattung betrifft, ist diese von der Höhe des Honorars des jeweiligen Arztes abhängig. Die SVA erstattet nur 80% jenes Betrages, der für die jeweilige Leistung bislang vorgesehen war. Ist der Arzt jedoch der Empfehlung der ÖAK gefolgt und hat ein Honorar über dem bisherigen SVA-Tarif verrechnet, so wird die Rückerstattung an den Versicherten unter 80% liegen.

Um die betroffenen Versicherten bestmöglich zu informieren, hat die SVA einerseits einen umfassenden Fragen- und Antwortenkatalog online gestellt, darüber hinaus hilft die Telefon-Hotline (erreichbar unter 05 08 08 – 3000) bei allen Fragen weiter.

Autor: Michael Mayer

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