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Kategorie SteuerrechtUmsatzsteuer

Samstag, 5. Juni 2010

Umsatzsteuervoranmeldungen – neue Spielregeln ab 2011

An dieser Stelle ging es bereits einmal um die Abgabepflichten für Umsatzsteuervoranmeldungen (UVAs) und Umsatzsteuerjahreserklärungen. Ab 2011 werden die Spielregeln dafür aber geändert, es gilt dann Folgendes:

Die Umsatzgrenze für die vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung wird von EUR 30.000 auf EUR 100.000 erhöht. Abzustellen ist dabei immer auf die Umsätze des vorangegangenen Kalenderjahres (also zB im Jahr 2011 auf die Umsätze des Jahres 2010). UnternehmerInnen mit Vorjahresumsätzen zwischen EUR 30.000 und 100.000 sind dann nur mehr zur Erstellung von vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet.

Außerdem wird die Grenze, bis zu welcher KleinunternehmerInnen von der Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung befreit sind, von EUR 7.500 auf EUR 30.000 angehoben.

Eine andere Grenze wird hingegen gesenkt. Wie bereits in einem Kommentar zu oben verlinktem Blog-Eintrag angekündigt, soll jene Verordnung, nach welcher die Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen entfällt, wenn die Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr EUR 100.000 nicht überstiegen haben, nun tatsächlich geändert werden. Die Umsatzgrenze in dieser Verordnung wird auf EUR 30.000 herabgesetzt.

Die Auswirkungen der Neuerungen nochmals zusammengefasst und im Klartext:
Betroffen sind UnternehmerInnen, die im Jahr 2010 Umsätze zwischen EUR 30.000 und 100.000 erzielen. Nur für diese ändert sich ab 2011 wirklich etwas. Und zwar, dass sie ihre Voranmeldungen nunmehr beim Finanzamt (in der Regel über FinanzOnline) einreichen müssen, dies aber dafür nur mehr vierteljährlich anstatt monatlich. Doppelte Änderung also.

Unterschreiten die Vorjahresumsätze EUR 30.000, bleibt hingegen alles beim Alten: Voranmeldungszeitraum ist das Kalendervierteljahr, man ist jedoch grundsätzlich nicht zur UVA-Einreichung verpflichtet.

Und auch bei UnternehmerInnen mit Vorjahresumsätzen von über EUR 100.000 ändert sich nichts: diese sind weiterhin monatlich zur Abgabe von UVAs verpflichtet.

Einen Beitrag über weitere Neuerungen durch das Abgabenänderungsgesetz 2010 gibt es dann in Bälde.

Autor: Michael Mayer

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