Blog.

Kategorie: SteuerrechtUmsatzsteuer

Freitag, 15. Januar 2010

Kein Vorsteuerabzug bei Rechnungen per E-Mail

Was wäre der einfachste Weg, Rechnungen für erbrachte Leistungen zu übermitteln? Natürlich per Mail. Rechnung in Word erstellen, Umwandlung in pdf, und als Attachment zu einem kurzen Begleitmail ab in die Inbox der Geschäftspartnerin bzw des Geschäftspartners.
Aber Achtung, Falle!!!
weiterlesen