Fees.
Grundsätzliches
Die Vereinbarung eines Pauschalhonorares ist ein gemeinsamer Prozess. Die Wahl des Stundensatzes für Leistungen, die nicht pauschal abgerechnet werden können, obliegt hingegen der Klientin bzw dem Klienten alleine. Selbsteinstufung ist angesagt. Und unsererseits Vertrauen auf Fairness. Fairness gibt es übrigens auch bei der Weiterverrechnung von Sub-Honoraren (wenn wir Tätigkeiten im Bereich Buchhaltung-Bilanzierung-Personalverrechnung von einer Kooperationskanzlei erbringen lassen): diese Weiterverrechnung erfolgt 1:1, ohne dass sich safe haven hier ein Aufgeld verdient.
Pauschalhonorar
Sofern wir den Arbeitsaufwand halbwegs gut einschätzen können, vereinbaren wir gerne Pauschalhonorare. Damit ist die Honorarhöhe für die Klientin bzw den Klienten abschätzbar, und wir wissen auch, woran wir sind. Nicht in allen Fällen (insbesondere was laufende Fragen sowie Sonderprojekte betrifft) ist dies aber möglich. Dann werden unsere Leistungen nach den angefallenen Stunden zu einem der folgenden Stundensätze verrechnet.
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