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Buchführung – Bilanzierung
In erster Linie sehen wir uns als Steuerrechtler, daraus wollen wir auch kein Geheimnis machen. Aber die Erbringung aller Leistungen im Bereich des Rechnungswesens gehört zu einer Steuerberatungskanzlei dazu, keine Frage. Wenn es also um die Übernahme von Buchhaltungen oder das Erstellen von Jahresabschlüssen geht: nur her damit!
Den Grad unserer Involvierung bestimmt dabei die Klientin bzw der Klient. Am einen Ende des Spektrums steht eine reine Plausibilitätskontrolle von fertiger Buchhaltung oder bereits erstelltem Jahresabschluss, am anderen Ende die Führung des gesamten Rechnungswesens inkl des Zahlungsverkehrs.
Nicht verschweigen wollen wir allerdings, dass wir im Bereich Buchhaltung-Bilanzierung nicht alle Leistungen in-house erbringen. Einfacheres erledigen wir zwar selbst, bei umfangreicheren bzw diffizileren Angelegenheiten greifen wir jedoch gerne auf einen unserer Kooperationspartner zurück. Aber natürlich: die Letztkontrolle und die Letztverantwortung liegen bei uns, wir bleiben auch in jedem Fall der Haupt-Ansprechpartner für die KlientInnen.
Und noch etwas soll erwähnt sein: Fragen der internationalen Rechnungslegung (IFRS, US-GAAP) können andere besser beantworten. Wir können hier gerne den Kontakt zu Experten vermitteln, selbst wollen wir uns mit diesem Themenbereich aber eigentlich nicht allzu intensiv beschäftigen.
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