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Steuerberatung…

…bedeutet keinesfalls bloß die jährliche Erstellung der Steuererklärungen bzw das Vorbereiten der laufenden UVAs. Beratung bei der Wahl der optimalen Rechtsform zählt dazu ebenso wie Unterstützung beim Wechsel derselben (Umwandlung, Einbringung, Zusammenschluss, etc), falls ein solcher geboten erscheint. Dazu bedarf es umfassender Kenntnisse des Umgründungssteuerrechts, sicherlich. Und im Umgründungssteuerrecht kann man sich nicht zurecht finden, wenn man nicht auch im Ertrags- und Umsatzsteuerrecht fit ist. Dies zu bleiben ist gewissermaßen der Auftrag unserer KlientInnen.

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Buchführung – Bilanzierung

Wenn es um die Übernahme von Buchhaltungen oder das Erstellen von Jahresabschlüssen geht: gerne, nur her damit! Den Grad unserer Involvierung bestimmt dabei die Klientin bzw der Klient. Am einen Ende des Spektrums steht die Führung des gesamten Rechnungswesens inkl des Zahlungsverkehrs, am anderen Ende eine reine Plausibilitätskontrolle von fertiger Buchhaltung oder bereits erstelltem Jahresabschluss.

Personalverrechnung

Auch hier haben wir alles im Leistungsspektrum, was so dazu gehört. Einiges davon wird derzeit noch von einer unserer Kooperationskanzleien erbracht. Ansprechpartnerin bleibt aber natürlich safehaven, auch die Verantwortung geben wir nicht ab. Und in naher Zukunft ist dann auch ein komplettes Insourcing aller Personalverrechnungsagenden angedacht.