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Steuerberatung…

…bedeutet keinesfalls bloß die jährliche Erstellung der Steuererklärungen bzw das Vorbereiten der laufenden UVAs. Beratung bei der Wahl der optimalen Rechtsform zählt dazu ebenso wie Unterstützung beim Wechsel derselben (Umwandlung, Einbringung, Zusammenschluss, etc), falls ein solcher geboten erscheint. Dazu bedarf es umfassender Kenntnisse des Umgründungssteuerrechts, sicherlich. Und im Umgründungssteuerrecht kann man sich nicht zurecht finden, wenn man nicht auch im Ertrags- und Umsatzsteuerrecht fit ist. Dies zu bleiben ist gewissermaßen der Auftrag unserer KlientInnen.

Wir selbst sehen es auch als Auftrag, stets alle verfahrensrechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und Hilfestellung dabei zu leisten, die gesetzlich verankerten Rechte auch durchzusetzen. Rechtsdurchsetzung: sicher, immer! Rechtsbrechung: nein danke, nie!
Und sonst? Bei der Erstellung einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sind wir gerne dabei, ebenso aber bei der Beratung grenzüberschreitender Sachverhalte. Oder wenn es um die Klärung gebührenrechtlicher, grunderwerb- oder gesellschaftsteuerlicher Fragen geht. Inhaltlich müssen wir nur selten passen. Wollen wir aber manchmal. Angelegenheiten in Sachen Mineralölsteuer oder Glücksspielgesetz überlassen wir dann gerne auch anderen BeraterInnen…

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